Die Einhaltung der Platz- und Spielordnung soll für alle tennisbegeisterten Spielerinnen und Spieler ein bestmögliches Spielerlebnis beim TC Gleinstätten gewährleisten. Die Platz- und Spielordnung wurde von der Vereinsleitung wie folgt festgelegt:
- Die Platz- und Spielordnung ist von allen einzuhalten, die
die Tennisplätze des TC Gleinstätten für sportliche Zwecke
benützen.
- Die Tennisplätze stehen allen spielberechtigten Mitgliedern
sowie Gästespielern, nach ordnungsgemäßer Reservierung für den
regulären Spielbetrieb zur Verfügung.
(https://plaetze.tc-gleinstaetten.at/)
- Vor der Platzbenützung ist eine Reservierung über das
online-Portal PlätzeBuchen durchzuführen.
Kann ein reservierter Termin nicht wahrgenommen werden, ist
dieser Termin ehest möglich zu stornieren.
- Eine Platzreservierung verfällt 10 Minuten nach dem
Startzeitpunkt der Reservierung, wenn keine Spielerinnen bzw.
kein Spieler zum Termin erscheinen. Der Tennisplatz steht ab
diesem Zeitpunkt wieder für die anderen Spielerinnen und
Spieler zur freien Verfügung.
- Finden Tennisturniere, Tennismeisterschaften, Tenniskurse
oder ähnliches statt, stehen die Tennisplätze in diesem
Zeitraum, für den individuellen Spielbetrieb nicht zur
Verfügung.
- Die Bespielbarkeit der Tennisplätze wird regelmäßig durch
den Platzwart geprüft. Erst nach der Freigabe des Platzwartes
können die Tennisplätze benützt werden. Sind die Tennisplätze
durch den Platzwart gesperrt, so dürfen diese, auch bei
ordnungsgemäßer Reservierung ausnahmslos nicht bespielt
werden.
- Den Anweisungen des Platzwartes, hinsichtlich der
Tennisplätze, ist Folge zu leisten.
- Die Tennisplätze dürfen nur mit speziellen Tennisschuhen
(keine Lauf-, Trekking- oder sonstigen Sportschuhe) benützt
werden.
- Nach der Tennisplatzbenützung ist der Tennisplatz mit den
dafür vorgesehenen Abziehmatten abzuziehen und der
ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.
- Vor und nach der Tennisplatzbenützung ist der Zustand der
Tennisplätze zu prüfen. Bei Trockenheit sind die Tennisplätze
zu bewässern und sonstige Platzirritationen sind bestmöglich
auszubessern. Ist eine Ausbesserung nicht möglich, ist der
Platzwart zu informieren.
- Herrscht auf der Anlage Spielbetrieb so ist, insbesondere
auf den Zuschauerplätzen, auf eine angepasste Lautstärke zu
achten, um den Spielerinnen und Spielern ein störungsfreies
Spiel zu ermöglichen.
- Muss der Tennisplatz während des Spielbetriebes betreten
oder gequert werden, so darf dies erst erfolgen, wenn die
spielenden Personen das Spiel unterbrochen haben.
- Tennisbälle die während des Spielbetriebes außerhalb der
Anlage landen sind umgehend wieder einzusammeln.
- Das Mitführen von Hunden ist auf den Tennisplätzen
verboten.
- Die gesamte Anlage, einschließlich der Tennisplätze, ist
sauber zu halten! Der Müll ist zu trennen und in den dafür
vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- Die Terrasse und der Aufenthaltsraum sind nach der
Benützung ebenfalls sauber zu verlassen (Tische abräumen und
säubern, Stühle und Tische zurückstellen, Leergut entsorgen,
etc). Benütztes Geschirr und Inventar sind nach der Verwendung
zu säubern und wieder zurückzustellen. Leere Flaschen sind in
den entsprechenden Kisten zu sammeln.
- Das Clubheim darf nur mit sauberen Schuhen betreten
werden!
- Beim Verlassen der Anlage sind sämtliche Lichter
abzuschalten und das Clubhaus sind zu versperren.
- Unzulänglichkeiten im Spielbetrieb oder Beschädigungen
müssen dem Platzwart oder der Vereinsleitung mitgeteilt
werden.
- Der TC Gleinstätten haftet nicht für den Verlust von
Wertgegenständen oder für Unfallschäden.
- Die gesamte Anlage, einschließlich der Tennisplätze, des
Clubhaus und sämtliches Inventar sind schonend und
werterhaltend zu behandeln. Erfolgt eine vorsätzliche
Beschädigung oder Verunstaltung, so ist der volle Umfang des
Schadens zu ersetzen.
- Die Aufsicht über die Einhaltung der Platz- und Spielordnung obliegt der Vereinsleitung und dem Platzwart. Diese haben das Recht Spieler und Spielerinnen, die die Anordnungen nicht befolgen vom Platz zu verweisen.